Arbeitsuchende Menschen oder Menschen, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, können Leistungen aus dem SGB II beantragen. Wird ein Anspruch auf das Grundsicherungsgeld festgestellt, erhält die Kundin/der Kunde rückwirkend Geldleistungen ab dem Tag der Antragsstellung. Hilfebedürftige Menschen sollten sich daher immer schnellstmöglich an das Jobcenter Kreis Unna wenden, um ihren Anspruch geltend zu machen.
Auf jobcenter.digital stellen Sie Ihren Antrag ortsunabhängig und direkt. Die Jobcenter-App steht Ihnen mit allen Funktionen kostenlos im App-Store zur Verfügung.
Hinweis: Sollten Sie einen Anspruch auf andere Geldleistungen, z.B. Arbeitslosengeld oder Rentenleistungen haben, sind diese vorrangig zu betrachten und führen ggf. zu einem Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II. Siehe hierzu auch Arbeitslosengeld.