Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Art Beschäftigungsverhältnis für eine/-n Kundin/-e, um ihre bzw. seine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Eine AGH darf allerdings niemals reale Arbeitsverhältnisse verdrängen, deshalb muss es sich hierbei immer
- um zusätzlich verrichtete Tätigkeiten handeln,
- die Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und
- sie müssen wettbewerbsneutral sein.
Kundinnen und Kunden werden nach Rücksprache mit ihrer Arbeitsvermittlerin/ihres Arbeitsvermittlers im Jobcenter Kreis Unna einer AGH zugewiesen und erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von rund einem Euro pro Stunde. Deshalb wird eine AGH oft auch umgangssprachlich als Ein-Euro-Job bezeichnet. In einem Zeitraum von fünf Jahren darf eine Kundin/ein Kunde nicht länger als insgesamt 24 Monate an einer AGH teilnehmen.
Hinweis: Arbeitgeber, Organisationen und Institutionen, die einen Antrag auf eine AGH stellen möchten, können sich an die Bereichsleitung (Markt und Integration) des örtlichen Jobcenters Kreis Unna wenden.