Starke-Familien-Gesetz: Jetzt noch mehr Leistungen für Ihr Kind!
Mittendrin statt nur dabei - auch Ihr Kind hat Anspruch auf Freizeitaktivitäten, Mittagessen in der Schule, Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und eine individuelle Lernförderung. Welche Unterstützung Sie erhalten können, regelt das 2011 eingeführte sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde in diesem Jahr angepasst, vereinfacht und in Starke-Familien-Gesetz umbenannt. Wir beraten Sie gern!
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge, Vordrucke und Kostennachweise in allen Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben.
Informationsmaterial
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Leistungen des Bildungspaketes
Homepage Kreisverwaltung Unna:
Weitere Infos und Antragsunterlagen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Starke-Familien-Checkheft