Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II setzt sich in der Regel aus
- dem Regelbedarf der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und
- den Kosten der Unterkunft (Miete inkl. Nebenkosten) und Heizung
zusammen.
Angehörige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selber nicht erwerbsfähig sind, erhalten das Sozialgeld. Darüber hinaus können Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Weitere Informationen rund um das Arbeitslosengeld II finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.