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Startseite>Arbeitgeber>Förderleistungen>Teilhabechancengesetz

Teilhabechancengesetz

Mit dem Teilhabechancengesetz werden neue Ansätze für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt geschaffen. Ziel ist es, diesen Menschen wieder eine Perspektive zur Teilhabe zu verschaffen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Die Kosten hierfür trägt das Jobcenter Kreis Unna - nicht der Arbeitgeber.

Im Einzelfall kann das für Sie als Arbeitgeber bedeuten, eine 100 prozentige Lohnkostenförderung über einen Zeitraum von zwei Jahren für den Bewerber zu erhalten. In den darauffolgenden drei Jahren können dann weitere Anschlussförderungen erfolgen.

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung:

  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SBG II)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SBG II)

Ihr Ansprechpartner im Arbeitgeberservice berät Sie gern. Wenden Sie sich telefonisch an unser Service Center unter 02303 273747 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an stellen@jobcenter-ge.de.

Jobcenter Kreis Unna - Bahnhofstr. 63 - 59423 Unna - Tel.: 02303 2538-0 - jobcenter-kreis-unna@jobcenter-ge.de - Geschäftsführung: Uwe Ringelsiep
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