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Förderleistungen

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Als Arbeitgeber können Sie bei einer sozialversicherungspflichtigen Einstellung eines Arbeitslosen einen sogenannten Eingliederungszuschuss beantragen.

Eine formlose Antragsstellung im Arbeitgeberservice reicht in der Regel aus. Beachten Sie dabei, dass der Antrag auf einen Zuschuss vor der Schließung des Arbeitsvertrags erfolgen muss. Zudem müssen Sie die Notwendigkeit des Zuschusses bei Antragsstellung begründen. Notwendig ist eine Förderung beispielsweise dann, wenn bei Einstellung der jeweiligen Person eine Einarbeitung erforderlich ist, die überdurchschnittlich lange andauert oder eine (über das Normalmaß liegende) intensive Betreuung erforderlich ist. Die Höhe und Dauer der Förderung ist jeweils abhängig von den Qualifikationen und Kenntnissen des Bewerbers. 

Für Fragen rund um das Thema Förderungen für Arbeitgeber oder konkrete Förderanfragen wenden Sie sich einfach und direkt an unseren Arbeitgeber-Service 0800 4 5555 20

Einstiegsqualifizierung für Jugendliche

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist ein Langzeitpraktikum für Jugendliche, die bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bisher noch kein Glück hatten oder noch Hilfe bei der richtigen Berufswahl benötigen. Das Praktikum wird in der Regel für die Dauer von sechs bis zehn Monaten durchgeführt. Durch den Zuschuss des Jobcenters fallen für Sie nur geringe Kosten in diesem Zeitraum an. Sofern im Rahmen der Einstiegsqualifizierung die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres vermittelt werden, kann dieser Zeitraum als Ausbildungsjahr anerkannt werden. Wir empfehlen daher, dass der Teilnehmer während des Praktikums eine entsprechende Berufsschule besucht. Wir beraten Sie gerne.

Zur Broschüre: Betriebliche Einstiegsqualifizierung

Teilhabechancengesetz

Mit dem Teilhabechancengesetz werden neue Ansätze für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt geschaffen. Ziel ist es, diesen Menschen wieder eine Perspektive zur Teilhabe zu verschaffen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Die Kosten hierfür trägt das Jobcenter Kreis Unna – nicht der Arbeitgeber. Im Einzelfall kann das für Sie als Arbeitgeber bedeuten, eine 100 prozentige Lohnkostenförderung über einen Zeitraum von zwei Jahren für den Bewerber zu erhalten. In den darauffolgenden drei Jahren können dann weitere Anschlussförderungen erfolgen.

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung:

Ihr Ansprechpartner im Arbeitgeberservice berät Sie gern. Wenden Sie sich telefonisch an unser Service Center unter 02303 273747 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an stellen@jobcenter-ge.de.

Kontakt

Vermittlung nach Maß
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Arbeitgeber-Service helfen Ihnen dabei, passende Bewerber und Bewerberinnen zu finden. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf unter der zentralen Rufnummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 (kostenfrei).

Alternativ können Sie uns vom Jobcenter Kreis Unna erste Angaben zu Ihrem Stellenangebot online mitteilen. Oder Sie melden Ihr Stellenangebot direkt online in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit.

Nachdem Sie das erste Mal mit uns Kontakt aufgenommen haben, erhalten Sie eine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise einen Ansprechpartner.