Zum 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung das Kindergeld auf einheitlich 255,- EUR pro Kind und den Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeldbezug auf 25,- EUR erhöht.
Da das Bürgergeld monatlich im Voraus ausgezahlt wird, konnten diese Änderungen in den bereits erfolgten Januar-Zahlungen nicht berücksichtigt werden. Ein finanzieller Nachteil entsteht dadurch nicht. Da Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, verringert sich der Anspruch um fünf Euro, wird aber durch den höheren Sofortzuschlag ausgeglichen. Damit entsprechen die Zahlungen für Januar 2025 im Regelfall den gesetzlichen Ansprüchen.
Höhere Zahlungen sind nur in Einzelfällen erforderlich. Das betrifft insbesondere Familien, die den Sofortzuschlag erhalten, aber kein Kindergeld beziehen. Das Jobcenter prüft diese Fälle automatisch und veranlasst die notwendigen Zahlungen. Die Familien müssen nichts tun. Ab Februar 2025 sind die neuen Beiträge in den Berechnungen und Auszahlungen berücksichtigt. Die geänderten Bescheide werden zeitnah versandt.
Bei weiteren Rückfragen zu ihrem Leistungsfall können sich leistungsberechtigte Personen aus dem Kreis Unna unter der regionalen Hotline: 02303 2538-2222 auch direkt an das für sie zuständige Team wenden.