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Lexikon von A bis Z

Bitte beachten Sie, dass in diesem Lexikon häufig Beispiele (Regelfälle) aufgezeigt werden. Für individuelle Fragen wenden Sie sich immer direkt das Jobcenter Kreis Unna. Die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung finden Sie zusammengefasst im Dokument  Einfach erklärt – Wichtige Begriffe der Grundsicherung

A

Ein Änderungsbescheid erfolgt in der Regel dann, wenn im Bewilligungszeitraum Änderungen eintreten, die dazu führen, dass ein veränderter Leistungsanspruch besteht.

Arbeitsuchende Menschen oder Menschen, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, können Leistungen aus dem SGB II beantragen. Wird ein Anspruch auf dsa Bürgergeld festgestellt, erhält der Kunde rückwirkend Geldleistungen ab dem Tag der Antragsstellung. Hilfebedürftige Menschen sollten sich daher immer schnellstmöglich an das Jobcenter Kreis Unna wenden, um ihren Anspruch geltend zu machen.

Hier finden Sie Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweis: Sollten Sie einen Anspruch auf andere Geldleistungen, z.B. Arbeitslosengeld oder Rentenleistungen haben, sind diese vorrangig zu betrachten und führen ggf. zu einem Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II. Siehe hierzu auch Arbeitslosengeld.

Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Arbeitsaufnahme (egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder in Form eines Minijobs) unverzüglich mitzuteilen. Das Einkommen wird dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Hinweis: Sofern Sie eine Arbeitsaufnahme verspätet mitteilen, kann das zu einer Rückforderung der Leistung führen.

Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Art Beschäftigungsverhältnis für einen Bürgergeld-Beziehenden, um seine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Eine AGH darf allerdings niemals reale Arbeitsverhältnisse verdrängen, deshalb muss es sich immer

  • um zusätzlich verrichtete Tätigkeiten handeln,
  • die Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und
  • sie müssen wettbewerbsneutral sein.

Kunden werden durch die Arbeitsvermittlung im Jobcenter Kreis Unna einer AGH zugewiesen und erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von rund einem Euro pro Stunde. Deshalb wird eine AGH oft auch umgangssprachlich als Ein-Euro-Job bezeichnet. In einem Zeitraum von fünf Jahren darf ein Arbeitsloser nicht länger als insgesamt 24 Monate an einer AGH teilnehmen.

Hinweis: Arbeitgeber, Organisationen und Institutionen, die einen Antrag auf eine AGH stellen möchten, können sich an die Bereichsleitung (Markt und Integration) des örtlichen Jobcenters Kreis Unna wenden.

Richtlinien, Interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Kreis Unna finden Sie hier.

In Einzelfällen kann der Arbeitsvermittler einer einmaligen Geldleistung für Arbeitshilfen bei Aufnahme einer Arbeit zustimmen. Besondere Arbeitskleidung, die beispielsweise im Rahmen der Unfallverhütung zu tragen ist, ist jedoch in der Regel vom Arbeitgeber zu stellen (z.B. Sicherheitsschuhe, Sicherheitshelm).

Arbeitslosengeld:
Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt werden kann. Es handelt sich hierbei um Leistungen nach dem SGB III. Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlichen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit.

Es wird unterschieden zwischen dem ersten Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte zusammenführt, und dem zweiten (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen.

Ein Arbeitslosengeld II-Bezieher muss bei Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes vorlegen. Liegt dem Jobcenter keine entsprechende Bescheinigung vor, können Terminversäumnisse (oder das Aussetzen einer vereinbarten Maßnahme) Sanktionen nach sich ziehen, die zu einer Kürzung der Geldleistung führen.

Das Jobcenter ist zudem berechtigt, für Arbeitslosengeld II-Empfänger bei Bedarf Termine bei dem ärztlichen oder psychologischen Dienst zu vereinbaren. Die dort erstellten Gutachten dienen zur Klärung der jeweiligen Belastbarkeit oder geben Aufschluss über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen. Die Termine sind für Kunden des Jobcenters verpflichtend. Werden Termine nicht wahrgenommen, kann das Sanktionen nach sich ziehen und damit zu einer Kürzung der Geldleistung führen.

Arbeitsvermittlung meint die Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Stellensuche bzw. die Unterstützung bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt. Der Fachbereich Arbeitsvermittlung wird im Jobcenter Kreis Unna auch "Markt und Integration" genannt.

Hinweis: Ihr örtlich zuständiges Jobcenter finden Sie hier.

Die Aufhebung eines bestehenden Bewilligungsbescheids erfolgt dann, wenn sich im Laufe des Bewilligungszeitraums Änderungen ergeben, die zu einer Minderung des bestehenden Leistungsanspruchs führen. Durch den Erlass eines solchen Aufhebungs- und Erstattungsbescheids sind Geldleistungen an das Jobcenter Kreis Unna zurückzuzahlen. Ggf. können Ratenzahlungen mit dem Inkasso-Service Recklinghausen (Kontaktdaten sind im Bescheid angegeben) vereinbart werden.

Die Auszahlung von Bürgergeld-Leistungen erfolgt monatlich im Voraus für 30 Kalendertage. Der Geldbetrag geht dann stets am Ersten des Monats auf dem Konto des Hilfebedürftigen ein.

Hinweis: Beantragen Sie Ihre Leistungen frühzeitig und achten Sie dabei auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

B

Kann der Bürgergeld-Beziehende nachweisen, dass er kein inländisches Konto hat und keines eröffnen kann, kann das Bürgergeld auch bar ausgezahlt werden. Der Hilfebedürftige erhält einen Scheck, den er bei der Postbank einlösen kann. Nachteil sind die hier anfallenden Gebühren.

In Einzelfällen kann eine Barauszahlung (Aushändigung eines Schecks) auch unmittelbar in Form eines Darlehens erfolgen, wenn der Hilfebedürftige nachweisen kann, dass er vollkommen mittellos ist. Der Auszahlungsbetrag wird dann im Folgemonat mit den auszuzahlenden Regelleistungen verrechnet. Diese Form der Auszahlung kann allerdings nur in besonders begründeten Einzelfällen erfolgen. In der Regel bekommt der Hilfebedürftige in einem finanziellen Notfall einen Auszahlschein (Barcode), der zur Verrechnung in einem Lebensmittelgeschäft verwendet werden kann. Der Geschäftsinhaber ist allerdings nicht gesetzlich verpflichtet, diese Auszahlscheine als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Der Geldwertbetrag wird mit zukünftigen Leistungsansprüchen verrechnet oder muss eigenständig zurückgezahlt werden.

Hinweis: Klären Sie vor dem Einkauf, ob das Lebensmittelgeschäft den Auszahlschein als Zahlungsmittel akzeptiert.

Bedarfe von Hilfebedürftigen werden immer individuell berechnet. Während bei der Beantragung von Arbeitslosengeld lediglich die Gegebenheiten des Antragsstellers eine Rolle spielen, wird bei der Beantragung von Bürgergeld das Einkommen und Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu Grunde gelegt. Das heißt, es wird in der Regel das Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen abgefragt, um dann den individuellen Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu berechnen. Dieser Bedarf setzt sich immer aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • dem Regelbedarf der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
  • ggf. Mehrbedarfe und
  • den Kosten der Unterkunft und Heizung

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) meint in der Regel alle im Haushalt lebenden Personen, die Bürgergeld beziehen. Um den Bedarf eines hilfebedürftigen Menschen zu berechnen, sind nicht allein seine individuellen Lebensumstände maßgeblich, sondern die der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen werden in der Regel für die Bedarfsermittlung zu Grunde gelegt. Mit der Antragsstellung auf Leistungen aus dem SGB II sind damit alle im Haushalt lebenden Personen im Jobcenter gemeldet. Ausnahmen werden bei Antragsstellung individuell geprüft.

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hamm bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen viele Hilfestellungen, um den „richtigen“ Ausbildungsberuf auszuwählen. Diesen Service können auch junge Menschen, die im Jobcenter Kreis Unna betreut werden, kostenlos nutzen. Nähere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier.

Hinweis: Nutzen Sie das Angebot im Berufsinformationszentrum (BiZ) und finden Sie den passenden Ausbildungsberuf. Bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützen wir Sie selbstverständlich vor Ort im Jobcenter.

Hilfebedürftige, die im Jobcenter Kreis Unna Leistungen beantragt haben, erhalten (sofern ihnen rechtmäßig Leistungen aus dem SGB II zustehen) nach Prüfung und Berechnung einen Bewilligungsbescheid. Dieser gibt detailliert Aufschluss über die Dauer und Höhe der bewilligten Leistungen.

Einen Musterbescheid mit detaillierten Erläuterungen finden Sie hier.

Hinweis: Bei weiteren Fragen zu Ihren Bescheiden wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Besteht ein Anspruch auf das Bürgergeld, werden die Betriebs-und Heizkosten (sofern diese in angemessener Höhe liegen) vom Jobcenter Kreis Unna gezahlt.

Entstehen dem Arbeitslosengeld II-Empfänger zusätzliche Kosten für Bewerbungsunterlagen, können diese im Regelfall nach Antrag auf Kostenerstattung erstattet werden. Für die Kostenerstattung muss ein Nachweis jeder Bewerbung erbracht werden (z.B. das Antwortschreiben des Arbeitgebers oder das Bewerbungsanschreiben).

Hinweis: Anträge auf Kostenerstattungen sind immer vorab zu stellen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler bevor Ihnen Kosten für Bewerbungen entstehen.

Mittendrin statt nur dabei - auch Ihr Kind hat Anspruch auf Freizeitaktivitäten, Mittagessen in der Schule, Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und eine individuelle Lernförderung. Welche Unterstützung Sie erhalten können, regelt das 2011 eingeführte sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde vereinfacht und 2019 in Starke-Familien-Gesetz umbenannt.

Weitere Informationen

Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme. Der Hilfebedürftige kann sich mit diesem Gutschein an einen Bildungsträger seiner Wahl wenden und diesen einlösen, sofern die vorgesehene Maßnahme entsprechend zertifiziert ist (Auskünfte darüber erhalten Sei bei den Bildungsträgern oder im Jobcenter Kreis Unna). Qualifizierungsmaßnahmen werden in diversen Bereichen angeboten und reichen von kurzen beruflichen Zusatzqualifikationen bis hin zur Umschulungsmaßnahme. Ziel einer Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme ist es immer, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für den Betroffenen zu erhöhen.

Ob ein Kunde des Jobcenters Kreis Unna einen Bildungsgutschein erhalten kann, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Die Entscheidung trifft der jeweils zuständige Arbeitsvermittler.

Bürgergeld:
Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Es ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung nach dem SGB II. Je nach Alter und Erwerbszeit eines Hilfebedürftigen besteht nach ein bis zwei Jahren kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Menschen, die Ihre Hilfebedürftigkeit in diesem Zeitraum nicht beenden konnten, können anschließend einen Antrag auf das Bürgergeld stellen. Desweiteren kann das Bürgergeld aufstockend geleistet werden, sofern das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Aus dem gleichen Grund kann das Bürgergeld auch zusätzlich zu einem Arbeitslohn geleistet werden. Die Antragsstellung erfolgt immer bei der örtlichen Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Unna.

 

D

In Einzelfällen kann das Jobcenter Kreis Unna dem Hilfebedürftigen ein zinsloses Darlehen gewähren. Ein solches Darlehen kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn es sich um Ersatzbeschaffungen handelt, die für den täglichen Bedarf zwingend notwendig sind. Ob einem Kunden ein Darlehen gewährt werden kann, entscheidet der zuständige Leistungssachbearbeiter. Eine Rückzahlung des ausgezahlten Darlehens erfolgt ab dem Folgemonat durch Verrechnung mit dem Regelbedarf.

Das Jobcenter Kreis Unna ist den Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuches unterworfen, wenn es Sozialdaten erhebt, verarbeitet oder nutzt. Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die für Aufgaben und Zwecke nach den einzelnen Sozialgesetzbüchern gespeichert sind. Diese dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden. Daneben ist das Jobcenter verschiedenen anderen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz verpflichtet: Steuergeheimnis für Steuerdaten verschiedenster Art, Personalaktengeheimnis für die Daten unserer Mitarbeiter, Statistikgeheimnis bei der Erstellung und Auswertung statistischer Daten sowie verschiedenen Regelungsbereichen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Hinweis: Weitere Informationen als Broschüre zusammengefasst zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, des Sozialgeheimnisses und aller dafür erforderlichen internen Maßnahmen ist die Geschäftsführung des Jobcenters Kreis Unna gesamtverantwortlich. Dabei wird sie vom Datenschutzbeauftragten beraten und unterstützt. Gleichzeitig ist der Datenschutzbeauftragte für die interne Datenschutzkontrolle, die Überwachung einer rechtmäßigen Datenverarbeitung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Bürger. Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Funktion unabhängig, weisungsfrei und mit einem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht ausgestattet. Er steht Ihnen bei Fragen zum Datenschutz rund um den Aufgabenbereich des Jobcenters Kreis Unna zur Verfügung und berät Sie gerne auch über Ihre Rechte und Pflichten. Tel.: 02303 2538-1318, E-Mail: Jobcenter-Kreis-Unna.Datenschutz@jobcenter-ge.de

E

Die Arbeitsgelegenheit (AGH) wird umgangssprachlich als Ein-Euro-Job bezeichnet.

Siehe auch: Arbeitsgelegenheit

Die (Wieder-)Eingliederung bzw. Integration in den Arbeitsmarkt bedeutet: erwerbsfähige Leistungsberechtigte in das Erwerbsleben zurückzuführen. Dies ist eine der Hauptaufgaben des Jobcenters Kreis Unna.

Das Eingliederungsbudget beschreibt die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, um Förderungen zur Eingliederung in Arbeit zu leisten. Mehr Informationen zu den finanziellen Ressourcen und der Zusammensetzung des Eingliederungstitels für das Jobcenter Kreis Unna finden Sie in der aktuellen Broschüre Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

In der Eingliederungsvereinbarung (EV) werden die Pflichten des Hilfebedürftigen festgelegt sowie die Zusagen für unterstützende Leistungen seitens des Jobcenters Kreis Unna dokumentiert. Die EV ist als Vertrag zwischen der Arbeitsvermittlung und der hilfebedürftigen Person zu sehen und wird von beiden „Vertragspartnern“ unterschrieben.
Es gilt das Prinzip des „Förderns und Forderns“, wonach der Kunde zum einen bestmöglich durch das Jobcenter gefördert wird, um seine Arbeitsmarktchancen zu erhöhen und eine Integration zu ermöglichen und zum anderen den Forderungen der Behörde verpflichtend nachkommen muss. Inhalte der EV können zum Beispiel die Vereinbarung zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme sein oder die Vereinbarung bzgl. der Bewerbungsbemühungen.

Hinweis: Halten Sie sich nicht an die Vereinbarungen in einer EV, kann das zu einer Sanktion führen und für Sie eine Kürzung Ihrer Geldleistungen bedeuten.

Arbeitgeber können bei der Einstellung eines Arbeitslosengeld II-Beziehers einen sogenannten Eingliederungszuschuss beantragen. Grundvoraussetzungen sind dabei, dass der Antrag vor Schließung eines Arbeitsvertrages erfolgt und eine Notwendigkeit für den Zuschuss begründet werden kann. Notwendig kann ein Zuschuss beispielsweise dann sein, wenn bei Einstellung der Person eine Einarbeitung erforderlich ist, die überdurchschnittlich lange andauert oder eine (über das Normalmaß liegende) intensive Betreuung erforderlich ist.

Einmalige Einnahmen sind Geldzuflüsse, die nicht regelmäßig eingehen (z.B. Schenkungen, Weihnachtsgeld im Rahmen des Erwerbseinkommens, Steuerrückerstattungen, „Bonuszahlungen“ der Krankenkassen, etc.). Diese einmaligen Einnahmen werden auf den Leistungsanspruch angerechnet. Da in der Regel davon auszugehen ist, dass diese Einnahmen nicht zur dauerhaften Beendigung des Leistungsanspruches führen, werden diese einmaligen Geldsummen auf sechs Monate verteilt auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Somit hat die Bedarfsgemeinschaft einen fortbestehenden, aber verringerten Anspruch auf Leistungen. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich geregelt, um Nachteile für den Kunden durch den Zufluss einer einmaligen Geldleistung auszuschließen und den durchgängigen Schutz der Krankenversicherung sicherzustellen.

Siehe auch: Betriebs- und Heizkosten

In Ausnahmefällen können einmalige Leistungen für Anschaffungen gewährt werden. Dazu zählt beispielsweise die Anschaffung einer Baby-Erstausstattung nach der Geburt oder die Anschaffung von Haushaltsgeräten bei der erstmaligen Haushaltsgründung. Die Kosten für die regelmäßige Anschaffung von Kleidungsstücken oder die Anschaffung eines neuen Elektrogeräts sind in den Regelleistungen bereits enthalten und werden nicht durch einmalige Leistungen erstattet. Ggf. kann ein Darlehen gewährt werden.

Für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungspaket zu beantragen, um einmalige Kosten abzudecken. Gemeint sind Anschaffungen, die den Kindern und Jugendliche eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Im Rahmen des Bildungspakets können beispielsweise der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein oder die Kosten für die Schüler-Nachhilfe gezahlt werden.

Vollständige Informationen zu Leistungen aus dem Bildungspaket finden Sie hier.

Arbeitslosengeld II-Empfänger können bei Aufnahme einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung ein sogenanntes Einstiegsgeld beantragen. Bei Aufnahme einer Beschäftigung nach einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit fallen oftmals Mehrkosten an, die durch das Einstiegsgeld gedeckt werden können und so einen Übergang von der Arbeitslosigkeit in den Berufsalltag erleichtern. Grundvoraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf Einstiegsgeld sind:

  • Der Antragssteller ist aktuell arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II.
  • Der Antrag ist vor Beschäftigungsaufnahme zu stellen.
  • Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.
  • Das Einstiegsgeld ist zur Eingliederung in Arbeit erforderlich.

Der Antrag auf Einstiegsgeld ist bei dem zuständigen Arbeitsvermittler zu stellen. Hier wird überprüft, ob die o.g. Grundvoraussetzungen vorliegen und in welcher Höhe ein Einstiegsgeld gewährt werden kann.

Hinweis: Das Einstiegsgeld kann auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beantragt werden.

Personen zwischen 15 und 65 Jahren gelten grundsätzlich als erwerbsfähig, sofern sie täglich für die Dauer von mindestens drei Stunden arbeiten könnten. Beziehen diese Personen das Arbeitslosengeld II, spricht man von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

F

Neben der klassischen Arbeitsvermittlung gibt es das sogenannte Fallmanagement im Jobcenter Kreis Unna. Der Fallmanager berät hilfebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht unmittelbar eine Arbeit aufnehmen können. Im Bereich Fallmanagement steht im Vordergrund, Probleme und Hemmnisse der Kunden zu beseitigen, die eine Arbeitsaufnahme zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich erscheinen lassen. Dies kann beispielsweise bei einer Suchtproblematik oder einer extremen Schuldenproblematik der Fall sein.

Das Prinzip des Förderns und Forderns besagt, dass das Jobcenter Kreis Unna jedem Hilfebedürftigen die notwendigen Fördermittel zur Verfügung stellt, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Ferner unterstützt das Jobcenter Kreis Unna individuelle Bedarfe, die eine (Wieder-)Eingliederung in Arbeit ermöglichen. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Leistungsberechtigte, alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.

Arbeitslose können in vielen Fällen zusätzliche finanzielle Unterstützung aus dem sogenannten Vermittlungsbudget erhalten, wenn dies für die jeweilige berufliche Eingliederung notwendig ist. Kosten, die aus dem Vermittlungsbudget erstattet werden können, sind z.B. Bewerbungskosten oder anfallende Fahrtkosten im Rahmen der Bewerbungsaktivitäten.

Hinweis: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler darüber, ob Kosten übernommen werden können, bevor diese entstehen. Ist eine solche Absprache nicht vorab erfolgt, können Ihnen die Kosten nicht mehr erstattet werden.

Erwerbseinkommen wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Für Beträge, die über diesen 100 EUR liegen gilt ein zusätzlicher Freibetrag je nach Höhe des Einkommens. Mehr als 300 EUR können in der Regel nicht als Freibetrag gewährt werden.

Für bestehendes Vermögen (Geld- oder Sachwerte, die vor der Antragsstellung vorhanden sind) gelten Freibeträge, die jeweils abhängig vom Alter der Antragssteller sind.
Ansparungen aus so genannten Riester-Verträgen, einschließlich der Erträge, werden nicht als Vermögen angerechnet, sofern der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwenden kann. Dies muss vertraglich vereinbart sein.

Hinweis: Detaillierte Informationen für Ihre individuelle Berechnung der Freibeträge für Vermögen erhalten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter vor Ort.

G

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende beschreibt das Arbeitslosengeld II, das hilfebedürftige Menschen im Jobcenter Kreis Unna beantragen können. Neben dieser Form der Grundsicherung gibt es die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Kreisverwaltung.

H

Hilfebedürftigkeit besteht, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt und/oder den ihrer Familie nicht allein bestreiten können und zusätzliche Geldleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das kann z.B. bei Arbeitslosigkeit oder bei zu geringem Einkommen der Fall sein.

I

Sobald ein arbeitssuchender Mensch eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnimmt, spricht man von einer Integration (in Arbeit).

J

Seit dem 01. Januar 2011 hat das Jobcenter Kreis Unna die ARGE Kreis Unna namentlich abgelöst. Seine Träger sind die Agenturen für Arbeit Hamm sowie der Kreis Unna. Die ARGE Kreis Unna wurde zuvor im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Vertrags zum 01. Januar 2005 gegründet.

K

Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte. Die Höhe der Leistungen ist von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängig.  Arbeitslosengeld II-Empfänger haben ggf. Anspruch auf Kindergeld für die im Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen unter 25 Jahre. Das Kindergeld ist eine sogenannte vorrangige Leistung. Das heißt, Erziehungsberechtigte, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, sind verpflichtet, das Kindergeld ebenfalls zu beantragen. Das Kindergeld wird dann auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Für Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe wenden sich Arbeitslosengeld II-Empfänger an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter Kreis Unna.

Elternpaare und Alleinerziehende haben unter Umständen Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag für im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahre. Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, können keinen Kinderzuschlag beziehen. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus.
Der Kinderzuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Bezieher von Kinderzuschlag können auch Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe beim Kreis Unna beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.

Kunden erhalten eine Aufforderung zur Kostensenkung, wenn die aktuellen Mietkosten unangemessen sind. Die maximal anzuerkennenden Mietkosten gehen aus den Angemessenheitskriterien der Richtlinien des Kreises Unna hervor.

Hinweis: Eine Übersicht zu den angemessenen Mietkosten finden Sie hier.

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind Hilfebedürftige grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, sofern keine Versicherung im Rahmen einer Familienversicherung möglich ist oder eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss.

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt das Jobcenter in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Dies gilt nicht, wenn

  • Arbeitslosengeld II als Darlehen,
  • nur Leistungen für Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt oder
  • lediglich Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe gewährt werden.

Arbeitslosengeld II-Empfänger werden grundsätzlich vom Jobcenter bei der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet, bei der sie vor dem Leistungsbezug kranken- und pflegeversichert waren.

L

Langzeitarbeitslos sind Arbeitslose, die zwölf Monate und länger durchgehend arbeitslos sind. Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird in der Regel dann beendet bzw. unterbrochen, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, eine AGH oder eine Weiterbildungsmaßnahme angetreten wird.

Ein Hilfebedürftiger kann im Notfall einen Lebensmittelgutschein in Form eines Auszahlscheins (Barcode) erhalten, wenn er nachweisen kann, dass ihm keine finanziellen Mittel für Lebensmittel zur Verfügung stehen. Der abgebildete Barcode ist sofort nach Erstellung einlösbar und kann beim Einkauf verrechnet werden. 

Hinweis: Klären Sie vor dem Einkauf, ob das Lebensmittelgeschäft den Auszahlschein als Zahlungsmittel akzeptiert. Es besteht keine Verpflichtung für das Geschäft.

Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung nach dem SGB II. Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Bewohner des Kreises Unna stellen den Antrag bei der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Unna.

Zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zählen Geldleistungen sowie Sachleistungen, die den Lebensunterhalt sichern, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen oder die Eingliederung in Arbeit ermöglichen. Diese Leistungen reichen von einem umfangreichen Beratungsangebot über die Erstattung von Bewerbungskosten sowie Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen bis hin zu Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber. Der Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen ergibt sich immer aus den individuellen Bedürfnissen des Arbeitsuchenden.

In der Regel wird Arbeitslosengeld II für die Dauer von sechs Monaten bewilligt. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen - insbesondere die Hilfebedürftigkeit - weiterhin gegeben sind, kann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, sofern erkennbar ist, dass die Hilfebedürftigkeit nur von kurzer Dauer ist.

Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung. Ein Leistungsmissbrauch wird daher, in übergreifender Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Trägern, mit Nachdruck verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Steuerzahler zu schützen. Daher werden die Angaben zu Einkommen und Vermögen auch mit Hilfe eines elektronischen Datenabgleichs überprüft.

M

Für Kosten, die durch einen besonderen Umstand entstehen und nicht durch die Regelleistungen abgedeckt werden können, kann ein sogenannter Mehrbedarf gewährt werden. Ein nachgewiesener Mehrbedarf für einen Hilfebedürftigen wird in Form von Pauschalbeträgen geleistet, z.B. für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende, für Menschen mit Behinderung oder für Menschen, die durch eine medizinisch bedingte Ernährung einen höheren Kostenaufwand haben.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Jeder Arbeitslosengeld II-Bezieher ist dazu verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Dies gilt ebenfalls für die Termine beim ärztlichen oder psychologischen Dienst. Bei Erkrankung ist eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt vorzulegen. Nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit ist der Hilfebedürftige verpflichtet, sich im Jobcenter gesund zu melden. Verstöße gegen diese Meldepflicht können zu einer Kürzung der Geldleistung führen.

Das Jobcenter Kreis Unna übernimmt im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die Miete inkl. der Nebenkosten in vollem Umfang. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Miete angemessen (je nach Anzahl der Personen) ist.

Hinweis: Angaben zu angemessenen Kosten für Ihre Unterkunft finden Sie hier.

Mietschulden können im Rahmen eines Darlehens übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Wohnung insgesamt angemessen ist und Wohnungslosigkeit bei Nichtzahlung die Folge wäre. Ein Darlehen zur Deckung der Mietschulden kann folglich nicht gewährt werden, wenn die Wohnung nicht weiterhin bewohnt wird.

Um den Antrag auf das Arbeitslosengeld II prüfen zu können, benötigt der Leistungssachbearbeiter alle Informationen, die im Antragsvordruck abgefragt werden. Dazu gehören auch Auskünfte Dritter sowie Urkunden und Nachweise. Erbringt der Hilfebedürftige relevante Informationen nicht, kann über den Arbeitslosengeld II-Antrag nicht entschieden werden und der Hilfebedürftige erhält keine Leistungen. Auch Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, z.B. eine Erbschaft oder die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung, müssen umgehend mitgeteilt werden. Änderungen der Lebensverhältnisse, beispielsweise ein Umzug, eine Heirat oder die Geburt eines Kindes, müssen im Rahmen der Mitteilungspflicht ebenfalls umgehend mitgeteilt werden.

Hinweis: Achten Sie stets auf Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Sie müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen, die Sie aufgrund der fehlenden Mitwirkung erhalten haben, zurückerstatten. Zudem erfüllen Sie damit ggf. den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat.

O

Ein Arbeitslosgengeld II-Empfänger hat grundsätzlich keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Eine Ortsabwesenheit ist nur dann möglich, wenn der zuständige Arbeitsvermittler vorab der Abwesenheit zugestimmt hat. Insgesamt kann eine Ortsabwesenheit für drei Wochen pro Kalenderjahr genehmigt werden. Bei unerlaubter Abwesenheit kann das Arbeitslosengeld II eingestellt und bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.

Hinweis: Melden Sie sich bei Rückkehr aus der Ortsabwesenheit unbedingt unverzüglich persönlich bei Ihrem Arbeitsvermittler, um zu verhindern, dass Leistungen aufgrund verspäteter Rückmeldung eingestellt werden.

P

Leistungsberechtigte des Jobcenters Kreis Unna können im Fall einer vorliegenden Schuldenproblematik kostenlos den Beratungsservice der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

R

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie die Teilnahme am kulturellen Leben. Allen Bereichen liegen Pauschalbeträge zugrunde.

Fahrtkosten, die aufgrund eines Vorstellungsgesprächs entstehen, können vom Jobcenter Kreis Unna übernommen werden, sofern der Arbeitgeber die entstehenden Kosten nicht selbst übernimmt. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Kostenerstattung rechtzeitig – d.h. vor dem Gesprächstermin – beantragt wird. Hierzu ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch vorzulegen.

Hinweis: Für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder anderen Bewerbungsaktivitäten können Kunden des Jobcenters Kreis Unna auch ein kostenloses Ticket der Verkehrsgesellschaft des Kreises Unna für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten. Fragen Sie nach!

S

Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung oder Meldeversäumnisse können grundsätzlich zu einer Sanktion und damit zur Kürzung der Regelleistungen führen. In der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.07.23 werden Sanktionen nur noch in Höhe von 10 % bei wiederholten Meldeversäumnissen ausgesprochen. 

Leistungsberechtigte des Jobcenters Kreis Unna können im Fall einer vorliegenden Schuldenproblematik kostenlos den Beratungsservice der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Hinweis: Einen Beratungsgutschein für dieses kostenlose Angebot erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler.

Das Sozialgesetzbuch besteht aus zwölf Teilen. Das Jobcenter Kreis Unna setzt bei seiner täglichen Arbeit die Vorgaben des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) um. Das SGB II regelt die Sicherstellung des Lebensunterhalts sowie die Förderungen der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen, soweit diese über kein (ausreichendes) Einkommen verfügen.

Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, können das sogenannte Sozialticket beantragen. Es handelt sich dabei um ein Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreis Unna. Der Antrag für das Sozialticket kann auf der Webseite des Kreises Unna heruntergeladen werden. Eine erforderliche Bestätigung des vorliegenden Leistungsbezuges erfolgt durch das Jobcenter Kreis Unna.

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind Hilfebedürftige grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

Siehe auch: Kranken- und Pflegeversicherung

U

Erhält ein Arbeitslosengeld II-Empfänger Unterhalt von

  • einem von dem Hilfebedürftigen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten
  • oder von Vater oder Mutter eines gemeinsamen Kindes

wird dieser auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet.

Hinweis: Ihre noch nicht verwirklichten Unterhaltssprüche werden durch unser Team Unterhaltsheranziehung verfolgt und realisiert.

Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, hat ein Empfänger des Arbeitslosengelds II nicht. Mit vorheriger Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners des Jobcenters Kreis Unna ist jedoch eine Abwesenheit für insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr möglich. Eine Verlängerung dieses Zeitraums kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und zur Rückforderung des Arbeitslosengeldes II. Gleiches gilt bei einer verspäteten Rückmeldung, auch wenn der Arbeitslosengeld II-Empfänger rechtzeitig wieder an seinen Wohnort zurückgekehrt ist.

Hinweis: Melden Sie sich nach der Ortsabwesenheit umgehend persönlich bei Ihrem Arbeitsvermittler zurück, um den Wegfall des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.

V

Kunden des Jobcenters Kreis Unna können ggf. einen Vermittlungsgutschein für eine private Agentur für Arbeitsvermittlung erhalten. Die Agentur kann Arbeitslosengeld II-Empfänger zusätzlich bei der Jobsuche unterstützen.

Hinweis: Fragen Sie Ihren Ansprechpartner im Jobcenter nach einem Vermittlungsgutschein.

Als Vermögen gelten zum Beispiel Bargeld, Sparguthaben sowie Haus- und Grundeigentum. Vermögen wird in der Regel auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet. Der Gesetzgeber hat jedoch Freibeträge eingeräumt. So werden z.B. Sparguthaben für die Altersvorsorge nicht vollständig auf den Arbeitslosengeld II-Bezug angerechnet.

Siehe auch: Freibeträge für Vermögen

W

Richtlinien, Interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Kreis Unna finden Sie hier.

Gegen jeden Bescheid, der vom Jobcenter Kreis Unna versandt wird, kann der so genannte Widerspruch erhoben werden. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens erhoben werden. Die Widerspruchsstelle des Jobcenters Kreis Unna prüft dann den Leistungsfall auf Richtigkeit.

Z

Jede Arbeit ist zumutbar, wenn der Hilfeempfänger geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist, die an ihn gestellten Aufgaben zu erfüllen. Somit darf eine Arbeit nicht aus den folgenden Gründen abgelehnt werden:

  • entspricht nicht der Ausbildung,
  • der Arbeitsort ist zu weit entfernt,
  • entspricht nicht den Neigungen des Arbeitslosengeld II-Beziehers oder
  • die Bezahlung erscheint zu gering.

Als nicht zumutbar gelten Arbeitsstellen, die

  • die Pflege eines Angehörigen behindern
  • oder die Erziehung eines Kindes gefährden.

Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, können zusätzlich geringfügig beschäftigt sein. Der Verdienst wird nach Überschreiten der Freibetragsgrenze auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Siehe auch: Freibeträge für Arbeitseinkommen