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Lünen: Änderung der Anlaufstelle für geflüchtete Ukrainer

Bisher erfolgte die erstmalige Vorsprache und Beantragung von Arbeitslosengeld II-Leistungen für ukrainische Flüchtlinge aus Lünen im Rathaus Lünen (siehe Meldung vom 6. Mai 2022).

Ab Montag, 20. Juni, sprechen diese aber für die Beantragung der Geldleistungen in der Jobcenter-Geschäftsstelle an der Kurt-Schumacher-Str. 15, und somit nicht mehr im Rathaus Lünen, vor.

Für einreisende Ukrainer (ab dem 1. Juni 2022) gilt zudem folgende neue Vorgabe: Voraussetzung für eine Meldung bei einer Jobcenter-Geschäftsstelle, unabhängig von der Rechtsvorschrift des § 7 SGB II, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder die Ausstellung einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde. Liegen diese nicht vor, sollte zeitnah eine Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.

(Hinweis: Leistungsberechtigte Person können ihren Arbeitslosengeld II-Antrag in der Jobcenter-Geschäftsstelle auch dann einreichen, wenn durch die Ausländerbehörde keine Fiktionsbescheinigung mehr ausgestellt wird, weil über die Titelerteilung bereits entschieden und der Druck der Aufenthaltserlaubnis schon bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben wurde.)