Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft setzen sich in der Regel aus den Mietkosten der Wohnung, den Mietnebenkosten und den Heizkosten zusammen. Die Kosten der Unterkunft sind Bestandteil der Leistungen nach dem SGB II und werden übernommen, sofern diese angemessen sind.
Angemessen sind diese, wenn die Summe aus der Netto-Kaltmiete sowie der kalten Betriebs- und Nebenkosten multipliziert mit den angemessenen Quadratmetern die Höchstgrenze nicht übersteigt.
Rechenweg: (Netto-Kaltmiete + kalte Betriebskosten) x Wohnungsgröße).
Die Heizkosten sind nicht in der Brutto-Kaltmiete enthalten und werden gesondert auf ihre Angemessenheit überprüft. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Berechnung ergeben sich für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna folgende angemessene Unterkunftskosten: