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Zusätzliche Beratungsangebote

Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit haben Arbeitslosengeld II-Empfänger einen Anspruch auf kommunale Angebote (kommunale Leistungen nach §16 a SGB II) zu den Themen

  • Kindesbetreuung,
  • Schuldnerberatung,
  • psychosoziale Betreuung,
  • und Suchtberatung.


Damit diese Angebote in den Prozess der Arbeitsvermittlung implementiert werden konnten, wurden die Vorgehensweisen gemeinsam mit dem Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie deren Jugendämtern abgestimmt. Die Verfahren wurden anschließend in Handbüchern und Kooperationsvereinbarungen dokumentiert.