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Geldleistungen

In der Leistungssachbearbeitung werden Anträge für das Bürgergeld und das Sozialgeld bearbeitet. Es handelt sich hierbei um sogenannte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zusätzlich können in der Leistungssachbearbeitung auch Anträge für Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Einen Anspruch auf das neue Bürgeld haben Sie in der Regel, wenn Sie
•  hilfebedürftig sind,
•  das 15. Lebensjahr vollendet haben,
•  erwerbsfähig sind
•  und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Angehörige, die nicht erwerbsfähig sind, z.B. minderjährige Kinder, erhalten das sogenannte Sozialgeld. Einkommen und vorhandenes Vermögen sind dabei vorrangig einzusetzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Personen, die z.B. Rente wegen Alters beziehen sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten erhalten keine Leistungen.

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