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Aufgaben und Ziele

Unser gesetzlicher Auftrag nach dem SGB II
Das Jobcenter Kreis Unna betreut Personen, die nach dem Sozialgesetzbuch II einen Anspruch auf das Bürgergeld haben. Diese aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung richtet sich nur nach der Bedürftigkeit des Arbeitssuchenden und den mit ihm in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Somit erhalten alle Arbeitssuchenden, die erwerbsfähig sind und keinen oder geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben, das Bürgergeld.

Die Aufgabengebiete des Jobcenters Kreis Unna sind in zwei große Fachbereiche unterteilt. Auf der einen Seite wird in der Leistungsgewährung alles rund um das Thema Beantragung des Bürgergelds bearbeitet. Auf der anderen Seite deckt der Fachbereich Markt und Integration die Arbeitsvermittlung ab und ist somit Anlaufstelle für Personen, die Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung benötigen.

Übrigens: 2011 hat das Jobcenter Kreis Unna die ARGE Kreis Unna namentlich abgelöst. Seine Träger sind die Agentur für Arbeit Hamm sowie der Kreis Unna. Die ARGE Kreis Unna wurde zuvor im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zum 1. Januar 2005 gegründet.

Organisation

Uwe Ringelsiep ist Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Unna. Marianne Oldenburg ist seine Stellvertreterin. Den Aufbau der Bereiche sowie die Zuordnung der Stabsstellen können dem Organigramm entnommen werden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Hier das aktuelle Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm als PDF ansehen.

Ermessenslenkende Weisungen, Entscheidungs- und Praxishilfen

Zentrale, bundesweit gültige, Fachliche Weisungen SGB II (Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen) können Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit abrufen.

Richtlinien bzgl. der nachstehend aufgeführten kommunalen Kosten finden Sie z.B. auf der Internetseite der Kreisverwaltung Unna

  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Einmalige Bedarfe, wie z. B. Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt
  • Flankierende soziale Dienstleistungen, wie z. B. Schuldner- und Suchtberatung oder Kinderbetreuung
  • Leistungen auf Bildung und Teilhabe

Die Ermessenslenkende Weisungen und Entscheidungshilfen dienen den Vermittlungsfachkräften im Jobcenter Kreis Unna als Arbeitsmittel, um rechtssicheres Verwaltungshandeln im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Bundesmittel im Bereich Markt und Integration sicherzustellen. Alle Beschäftigten des Jobcenters Kreis Unna sind durch vielfältige Bestimmungen zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet. Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht können dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die entsprechende Geschäftsanweisung zur Regelung von Aussagegenehmigungen finden Sie hier: Geschäftsanweisung Aussagegenehmigung